Infos Kita NRW 18.05.2020
Liebe Eltern unserer Kitakinder, Köln 11.05.2020
Lieber Erziehungsberechtigte,
nach den langen Wochen, in denen wir alle mit Corona leben müssen und in denen viele von Ihnen mit großem persönlichen Einsatz die Betreuung Ihrer Kinder Zuhause vorgenommen haben, warten wir alle auf die Aufnahme unseres gewohnten Alltags.
Leider ist es aber so, dass wir die Corona Pandemie noch nicht überwunden haben. Eine Ansteckung mit Corona ist nach wie vor möglich und es ist nicht voraus zu sehen, ob es im Falle einer Ansteckung zu einem schweren Verlauf kommt mit langen Zeiten im Krankenhaus und mit der Notwendigkeit einer Beatmung oder sogar mit der Möglichkeit, sein Leben in Folge der Erkrankung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung bei allen am 06.05.20 beschlossenen Lockerungen immer den Eigenschutz betont, der aus einer Schutzmaske im öffentlichen Raum und dem Einhalten der Abstandsregel von 1,50 Metern besteht.
Wie Sie wissen, können wir als Arbeitgeber unseren Erzieherinnen diese Möglichkeiten des Selbstschutzes auf der Arbeit nicht bieten. Unsere Kitakinder sind ein bis sechs Jahre alt, dürfen keinen Mund-Naseschutz tragen und es wird nicht möglich sein, die Abstandsregeln einen ganzen Kitatag lang durchzuhalten. Vor diesem Hintergrund dürfen zur Zeit nur die Mitarbeiterinnen eingesetzt werden, bei denen es nach Einschätzung des Robert Koch Instituts zu einem leichten Krankheitsverlauf im Falle einer Erkrankung kommt.
Durch diese Einschränkung im Personaleinsatz müssen wir gemeinsam mit Ihnen Wege finden, die von der Landesregierung beschlossenen Stufenpläne, siehe unten, um zu setzen.
Die Eltern, deren Kinder im Rahmen des Stufenplans wieder in die Kita kommen sollen, werden von unseren Kitaleitungen Frau Fischer und Frau Lamczek angesprochen. Wir kommen auf Sie zu und besprechen mit Ihnen, wie wir den Stufenplan des Ministeriums umsetzen können.
Darüber hinaus werden auch die Eltern, deren Kind schon jetzt in der Notbetreuung sind, herzlich gebeten zu prüfen, ob die Betreuungszeit allein der aufgenommenen Erwerbstätigkeit entsprechen, oder ob es möglich ist, die Betreuungszeiten zu reduzieren, um anderen Kindern die Chance einer Betreuung zu ermöglichen.
In beiden Kitas haben wir eine sehr eingeschränkte Personaldecke und in der Kita Marien zusätzlich eine große Zahl von Vorschulkindern.
Ich freue mich, wenn wir gemeinsam Wege finden, die Betreuung unsere Kita-Kinder aus zu weiten.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich auch im Namen der Kita-Leitungen Frau Fischer und Frau Lamczek sehr herzlich.
Bleiben Sie gesund
Freundliche Grüße
Barbara Moritz
Verwaltungsleitung und Trägervertretung
Stufenplan von Minister Dr. Stamp für Kitas in NRW vom 08.05.20
1. Stufe: Ab 14. Mai 2020 haben Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas
· diejenigen Vorschulkinder, die einen Anspruch auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabegesetzt (BuT) haben sowie
· alle Kinder mit Behinderungen.
2. Stufe: Ab 28. Mai 2020 haben sodann Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas
· alle Vorschulkinder. Diesen soll ein geordneter Abschluss des Lebensabschnitts "Kita" und ein guter Übergang in die Grundschule ermöglicht werden.
3. Stufe: Im Juni 2020 möchte das Ministerium
· allen übrigen Kita-Kindern ermöglichen, vor Sommerpause mindestens für 2 Tage in ihre Kita gehen und das Kita-Jahr abschließen zu können.
· Diese 3. Stufe wird in den kommenden Wochen erst geplant und ist abhängig von der weiteren, derzeit noch nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemielage.
Für den Zeitraum nach den Sommerferien kündigte Minister Dr. Stamp eine weitere 4. Stufe an, die möglichst ab September 2020 einen (eingeschränkten) Kita-Regelbetrieb ermöglichen soll.
Liebe Eltern unserer Kitakinder,
hinter Ihnen liegt nun schon eine lange Ausnahmezeit. Für Ihre Unterstützung in dieser Zeit möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Sie haben alles möglich gemacht, Ihre Kinder Zuhause betreut und ich denke, Ihr Handeln hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass sich die Infektionszahlen verringert haben. Dass Sie jeden Tag vor große Herausforderungen gestellt sind, dessen sind wir uns alle Bewusst.
Wie Sie vermutlich schon aus der Presse erfahren haben, erhalten nun immer mehr Berufsgruppen, Zugang zu einem Betreuungsplatz in den Kitas. Bitte informieren Sie sich anhand der bereit gestellten Dokumente, ob Sie gegebenenfalls einen Betreuungsplatz erhalten, wenn Sie die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können. Es gibt eine Regelung, die bis zum 22.04.20 gilt und eine Regelung, die ab dem 23.04.20 gültig wird.
Mit den Kitaleitungen Frau Fischer und Frau Lamczek, die Sie sehr herzlich grüßen, ist abgesprochen, dass Sie sich bitte 24 Stunden vor Inanspruchnahme des Kitaplatzes melden.
Wenn Ihr Kind ab einem Montag betreut werden soll, dann melden Sie sich bitte bis Freitag der Vorwoche um 12 Uhr.
Wir dürfen nur dann die Betreuung Ihres Kindes aufnehmen, wenn Sie uns die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei Betreuungsaufnahme vorlegen.
Weiterhin muss Ihr Kind uneingeschränkt gesund sein und Sie müssen sich die letzten 14 Tage vor Annahme des Kitaplatzes mit Ihrer Familie im Inland aufgehalten haben.
Ihnen weiterhin alles Gute in dieser ungewöhnlichen Zeit und vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Familien
Herzliche Grüße
Barbara Moritz
Verwaltungsleitung
Alle Informationen zur Kindertagesbetreuung während der Corona Pandemie finden Sie auch unter:
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Dienstag , Donnerstag, Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr.
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